Sie haben ein Schreiben vom Netzbetreiber (z.B. EKS, SH Power,EKZ, EKT…) zur elektrischen Kontrolle Ihrer Liegenschaft erhalten?
Gerne erledigen wir die komplette Arbeit für Sie.
Da wir ein reiner Installationsbetrieb sind und / oder bereits an Ihren Installationen tätig waren, bzw. im Falle von Mängeln dies gerne wären, dürfen wir solche periodischen Kontrollen nicht selber ausführen.
Diese periodische Kontrolle muss per NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung) durch ein unabhängiges Kontrollorgan ausgeführt werden.
Aus diesem Grund arbeiten wir mit der kontrollberechtigte Firmen aus dem Kanton Schaffhausen zusammen. Die Kosten (unabhängig von allfälligen Mängeln) bleiben unverändert und werden von uns direkt an Sie weiterverrechnet.