Elektrokontrollen

Sie haben ein Schreiben vom Netzbetreiber (z.B. EKS, SH Power, EKZ, EKT…) zur elektrischen Kontrolle Ihrer Liegenschaft erhalten?

Gerne erledigen wir diesen kompletten Prozess für Sie.

Diese periodische Kontrolle muss jedoch per NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung) durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt werden.

Aus diesem Grund arbeiten wir mit der kontrollberechtigte Firmen aus dem Kanton Schaffhausen zusammen. Die Kosten (unabhängig von allfälligen Mängeln) werden direkt an Sie weiterverrechnet.